EuGH versteht das Internet nicht

Laut der Auslegung des EuGH sind Netzsperren dann zulässig, wenn sie den Zugang zu illegalem (urheberrechtlich geschützen Content) betreffen.
Provider müssen in diesem Fall den Zugang zur Website sperren.

Zugang zur Website sperren? Aber wie?

Dafür gibt es einige Möglichkeiten. Provider könnten DNS Abfragen umleiten – bei jedem Aufruf einer namentlichen Website wird der Name in eine IP Adresse umgerechnet und diese IP Adresse soll dann gesperrt werden.

Das Problem hierbei:
1.) Webserver hosten unterschiedliche Websiten und durch das Sperren einer illegalen Website werden meist auch legale Websites gesperrt.
2.) Durch Auswahl eines alternativen Anbieters für DNS Abfragen (beispielsweise OPENDNS, OPENNIC oder anderen) kann diese Sperre leicht umgangen werden

Weitere (Un)Möglichkeit – Deep Packet Inspection

der Provider kann den gesamten Datenverkehr des Kunden scannen und Datenpakete zu einer illegalen IP Adresse verwerfen

Das Problem hierbei:
1.) Wird eine fehlerhafte IP Adresse gesperrt zerstört man damit (bei Laien) die Möglichkeit mit legalen Webservices zu kommunizieren. Die Internetsperren in England haben gezeigt, dass viel zu einfach auch politische Seiten in den Fokus der Web-Reiniger fallen.
2.) Auch diese Art der Sperre kann leicht umgangen werden – Man kann mittels eines sogenannten VPNs (Virtuelles Privates Netzwerk) seinen Internetverkehr über ein anderes Land lenken in dem diese Netzsperren nicht existieren, oder aber auch zensurfreie Netze umsteigen wie das TOR-Netzwerk.
3.) Solch eine Kontrolle des Datenverkehrs widerspricht der EU-Grundrechtscharta

Was bringen Netzsperren dann eigentlich?

a) sie geben der Politik und den Urheberrechtsinhabern das Gefühl mächtig zu sein und sich ihre überflüssig gewordenen Urheberrechte in dieses Jahrtausend mitzunehmen.
b) sie kosten den Steuerzahler Geld und sind im günstigsten Falle unwirksam, im schlimmsten Falle jedoch demokratiegefährdend.

Die Versuche ein überaltetes Geschäftsmodell mittels Gesetzen zu beschützen ist in etwa so sinnvoll wie gesetzlich zu beschließen, dass Butter in der Sonne nicht schmelzen darf.

Es ist Zeit, dass wir Modelle schaffen in denen Künstler für ihre Arbeit entlohnt werden und nicht wenige reiche Vertreter der Urheberrechtslobby nach intransparenten Kriterien Geld von lebenden und toten Künstlern zu sich umverteilen. An einer Reform der Urheberrechte wird weder Österreich noch die EU vorbei kommen. Das Einsetzen von Netzsperren, die dann auch dazu geeignet sind politische Widersacher im Internet zu zensieren kann keine Lösung sein.

Andreas Czák
Netzpolitiksprecher der Piratenpartei Österreichs


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