Die Regierungsparteien zeigen sich wieder einmal als Bremser, obwohl Österreich in Punkto Transparenz weltweit auf dem letzten Platz liegtsieht sich keine Regierungspartei in der Pflicht an dieser Tatsache etwas zu ändern.
Die Regierungsparteien sollen ihre Versprechen endlich einlösen und sich auch dafür stark machen. Amtsverschwiegenheit vorzuschieben um Korruption zu schützen muss endlich der Vergangenheit angehören.
Informationen, die bei Behörden vorhanden sind, sollen der Allgemeinheit zugänglich gemacht und verbreitet werden, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen. Diese Regelung soll für sämtliche Verwaltungsebenen gelten. Sie schließt auch natürliche oder juristische Personen des Privatrechts (Unternehmen) ein, soweit sie öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen und dabei der Kontrolle des Bundes, der Länder, der Bezirke oder Gemeinden unterliegen.
Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen Informationen der auskunftspflichtigen Stellen sowie auf Veröffentlichung der im Abschnitt „Anwendungsbereich“ genannten Informationen.