Bedingungsloses Grundeinkommen

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Freiheit ist eine der wesentlichen, wenn nicht DIE wesentliche Forderung der Piraten!

Freiheit ist unteilbar und deshalb muss das auch bedeuten:

Selbstbestimmtes Handeln aller Menschen mit größtmöglicher Unabhängigkeit durch ökonomische Einschränkungen!

Diese Unabhängigkeit wollen wir durch ein existenzsicherndes, bedingungsloses Grundeinkommen gewährleisten.

Erich Fromm:

„Das garantierte jährliche Mindesteinkommen bedeutet echte Freiheit und Unabhängigkeit. Deshalb ist es für jedes auf Ausbeutung und Kontrolle beruhende System, insbesondere die verschiedenen Formen von Diktatur, unannehmbar.“

Das bedingungslose Grundeinkommen soll:

– die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen

– einen individuellen Rechtsanspruch darstellen

– keinen Zwang zur Arbeit bedeuten

Wer erhält das BGE:

Alle in Österreich rechtmässig lebenden Menschen (dzt. 8,3 Mio).

Sonderregelung für Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen der Volljährigkeit:

Diesen Personen wird das BGE nicht in voller Höhe ausbezahlt, sondern der ihnen zustehende Geldbetrag gedrittelt.

Ein Drittel wird an die jeweils Erziehungsberechtigten ausbezahlt.

Ein Drittel wird zweckgebunden für Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt.

Ein Drittel wird angespart und bei Erreichen der Volljährigkeit an die bezugsberechtigte Person in voller Höhe ausbezahlt.

Diese Sonderregelung gewährleistet, dass mit den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln nicht andere Personen Missbrauch

treiben können und gleichzeitig mit einem Drittel der Betrieb notwendiger Bildungs- und Betreuungseinrichtungen finanziert

werden kann.

Wie hoch ist das bedingunglose Grundeinkommen?

Der von uns vorgeschlagene Betrag richtet sich nach dem von PVA und Politk festgelegten Ausgleichszulagenrichtsatz –

vulgo Mindestpension – und beträgt monatlich seit dem 1. Jänner 2013 € 837,-

Die Höhe dieses Betrages ist auch von österreichischen Gerichten als Pfändungsuntergrenze anerkannt und als „Existenzminimum“ geläufig.

Dieser Betrag wird 12 x jährlich ausbezahlt.

Die Höhe des BGE ist an den Verbraucherpreisindex zu koppeln und jährlich zu valorisieren.

Wer soll das bezahlen?

Bei Annahme eines Betrages von € 814,- und einer zwöflmaligen Auszahlung pro Jahr und einer berechtigten Personenanzahl von  8,3 Mio (lt. Statistik Austria) ergibt sich ein Gesamtbetrag in der Höhe von

€ 83.365.200.000,-

Dem gegenüber stehen Sozialausgaben (inkl. Sachleistungen) lt. Budget 2011 (Quelle: Statistik Austria) in der Höhe von:

€ 84.513.928.638,-

Natürlich wird es nicht möglich sein, sämtliche Sozialausgaben 1:1 auf des BGE umzulegen. Diverse Sozialausgaben (z.B. erhöhtes Pflegegeld) werden auch nach der Einführung des BGE notwendig und berechtigt sein!
 

Der Weg zum BGE

  1. Festlegung einer einheitlichen Mindesthöhe für alle existenzsichernden Transfer- und Sozialleistungen (Mindestsicherung, Notstandshilfe, Ausgleichszulage) auf die Höhe des geltenden Ausgleichszulagenrichtsatzes.
  2. Personenbezogener Auszahlungsmodus aller Transferleistungen
  3. Ersatzlose Streichung der derzeitigen Möglichkeiten, Sperren des Bezugs des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe zuverhängen; Freiwilligkeitsprinzip bei Kursbesuchen des Arbeitsmarktservice
  4. Eine Regelung über eine gleitende Verringerung der Mindestsicherung/Notstandhilfe bei Zuverdienst bzw. die Streichung der Zuverdienstgrenze (386,60/mtl) für Alterspensionen oder ähnlichen Transferleistungen.
  5. Die Anforderungen für den Bezug der Mindestsicherung sind zu vereinfachen und der Zugriff auf Vermögenswerte ist einzuschränken
  6. .Die Abschaffung eines generellen Pensionsantrittsalters.
  7. Einführung unseres Kinder- und Jugendlichenmodells für alle Berechtigten bis zur Volljährigkeit

Unser Parteiprogramm zum Thema BGE finden sie Hier!


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