EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem heutigen Urteil der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenspeicherung von Telekommunikationsdaten eine eindeutige Abfuhr erteilt. Dabei stützt sich dieses Urteil weitgehend auf die Stellungnahme des Generalanwalts, auch wenn dieser in seiner Stellungnahme noch von einem „legitimen Ziel“ sprach. Doch stellte bereits auch der Generalanwalt klar, dass die jetzige Richtlinie in vielen grundsätzlichen Punkten nicht den Erfordernissen des europäischen Grundrechtschutzes entspricht.

Das heutige Urteil ist ein Sieg aller Parteien, Verbände und NGOs, die mit langem Atem gegen diese Richtlinie gekämpft haben. Nach den verfassungsgerichtlichen Urteilen in Deutschland, Rumänien und Tschechien gegen die Vorratsdatenspeicherung ist jetzt auch auf europäischer Ebene unmissverständlich klargestellt, dass eine derartige Einschränkung der Privatsphäre und Grundrechte untragbar ist.
Lukas Daniel Klausner, demokratiepolitischer Sprecher

Angesichts des klaren Statements des EuGH fordert die Piratenpartei Österreichs den Verfassungsgerichtshof auf, entsprechend seiner Ankündigung die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich als verfassungswidrig aufzuheben.

„Alle Menschen sollen ohne Angst vor Überwachung kommunizieren und sich frei bewegen können, ohne dass Bewegungsprofile aus ihren Handydaten erstellt werden. Das Recht auf freie Kommunikation darf nicht auf dem Altar der Sicherheit geopfert werden. Wir brauchen keine breitflächige Überwachung der Bevölkerung, um Terroristen mit bisher nicht nachweisbarem Erfolg hinterherzujagen oder parteipolitische Befindlichkeiten zu befriedigen“, schließt Klausner.


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