Polizeigewalt bei Klima-Demo hat Konsequenzen

Das Landesverwaltungsgericht Wien hat festgestellt, dass das brutale Vorgehen der Polizei bei der Klimademo am 31. Mai 2019 menschenrechtswidrig war und die Vorkommnisse von den Beamten tatsachenwidrig geschildert wurden:

Bei dieser exzessiven Gewaltanwendung, für deren Notwendigkeit in diesem Ausmaß keine angemessene Erklärung durch die belangte Behörde erfolgte, lag ein Verstoß wegen erniedrigender Behandlung nach Artikel 3 Europäische Menschenrechtskonvention vor und war daher spruchgemäß zu entscheiden.

Wie wäre die Sache wohl ausgegangen, wenn nicht zufällig jemand hingeschaut und ein breite Öffentlichkeit hergestellt hätte? Die Anzeige wäre vermutlich genau so im Sande verlaufen, wie viele andere Fälle von Polizeigewalt in Österreich und Deutschland auch.

Solche Vorgänge dürfen nicht unter den Teppich gekehrt werden. Es ist die Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass sich die Menschen auf die Polizei verlassen können und diejenigen Polizist*innen, die ihre Arbeit gewissenhaft verrichten, nicht durch prügelnde „Kollegen“ in Misskredit gebracht werden.

Der Rechtsstaat hat immer und für alle zu gelten. Jetzt Pirat*in werden!


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