Während in Deutschland mittlerweile die Maklergebühren bei Mietwohnungen von demjenigen bezahlt werden müssen, der den Makler beauftragt hat, bleibt in Österreich vorerst alles beim alten. Die Kosten der Vermittlungsprovision bleibt am Mieter picken.
Im August hat die ÖVP noch vollmundig erklärt, dass auch sie nun das Bestellerprinzip einführen möchte. Nach heftigen Protesten aus der Immobilienwirtschaft hat sie dann offenbar der Mut verlassen und so hat sie zusammen mit FPÖ und NEOS vor der Wahl eine Neuregelung im Nationalrat verhindert. Soweit also der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, wenn es hart auf hart kommt.
Da Makler üblicherweise im Auftrag des Vermieters handeln, müssen sie auch von diesem bezahlt werden!