Von Schwarzblau bleibt ein Schrotthaufen

Nachdem der VfGH in der letzten Woche aus dem Überwachungspaket mit dem Bundestrojaner und der Kennzeichenüberwachung wesentliche Teile heraus schnitt und Einschränkungen der Selbstverwaltung bei der Kassenfusion kassierte, setzt sich die Niederlagenserie der ehemaligen Regierung Kurz/Strache nun fort.

Die neueste Erkenntnis des VfGH stellt nämlich fest:

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt zwei Bestimmungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes sowie eine Bestimmung des Sozialhilfe-Statistikgesetzes als verfassungswidrig auf. Die Regelungen betreffend die Höchstsätze für Kinder sowie die Verknüpfung der Sozialhilfe mit Sprachkenntnissen sind verfassungswidrig. Das Grundsatzgesetz des Bundes verstößt aber nicht gegen die bundesstaatliche Kompetenzverteilung.

Das schwarzblaue Projekt ist nicht nur an Ibiza gescheitert. Ebenso schwer wiegt die verfassungs- und europarechtlich bedenkliche Gesetzgebung. Mit der Indexierung der Familienbeihilfe steht ein weiteres Gesetz vor dem Aus. Ebenso offensichtlich wird das – jeder Rechtsstaatlichkeit spottende –  BBU-Errichtungsgesetz in sich zusammenbrechen.

Was von Schwarzblau am Ende bleibt, ist ein gesetzgeberischer Schrotthaufen, Skandale, die Gerichte und Öffentlichkeit noch über Jahre beschäftigen werden und ein Blick in die menschlichen Abgründe der Akteure.


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